Genießen Sie die Vorfreude auf Ihren Urlaub und fühlen Sie sich jetzt schon herzlich willkommen im FERIENHAUS »SCHLOSSGARTEN«.

AGB

AGB & Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Frank und Maren Büchner
Haeckelstrasse 6a
OT Hoym
06467 Seeland

Der Mietvertrag für das Ferienhaus Schlossberg kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter (Frank und Maren Büchner) zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken.

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, wenn der Vermieter oder dessen Vertreter die Reservierungsanfrage des Mieters schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung). Der Mietvertrag wird also erst rechtswirksam, wenn Vermieter oder dessen Vertreter und Mieter unterschrieben haben. Falls keine schriftliche Buchung vorliegt, wird der Mietvertrag mit Zahlung der vereinbarten Anzahlung akzeptiert und die Buchung gilt dann als verbindlich. Diese Buchungsbestätigung ist ggf. vor Ort bei Mietbeginn auf Anforderung dem Vermieter oder dessen Vertreter vorzulegen.

1.2 Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.

2. Bezahlung
2.1 Die Mietvorauszahlung beträgt 25% des Mietpreises und ist 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restsumme muss bis 4 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingehen. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 4 Wochen, ist der Gesamtbetrag bei Buchung fällig. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt. 5 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
2.2 Die Stadt Quedlinburg erhebt Kurtaxe, die vom Mieter vor Ort zu zahlen ist.
2.3 Preise und Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt. Haftung für Druckfehler wird ausgeschlossen. Es gelten die Preise, die im Internet unter www.haus-schlossgarten.de veröffentlicht sind.

3. Das gemietete Ferienhaus
3.1 Im Ferienhaus darf nicht geraucht werden, es ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist auf der Terrasse oder im Freien möglich.
3.2 Das Ferienhaus Schlossgarten darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
3.3 Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich, das Haus muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter bzw. dessen Vertreter möglich.
3.4 Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.5 Die Nutzung von Zelten auf dem Gartengrundstück ist nicht gestattet.
3.6 Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters. Das Mietobjekt mit Garten muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr gespült sein.
3.7 Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache erlaubt und verursacht zusätzliche Kosten, ein Hund beispielsweise 20,- € pro Aufenthalt.
3.8 Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind im Mietpreis enthalten.
3.9 Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
3.10 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von ihnen in das Ferienhaus eingebrachte Gegenstände. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
3.11 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er, die ihn begleitenden Personen oder mitgebrachte Tiere verursachen. Der Mieter ist für das gemietete Ferienhaus Gesamtschuldner.

4. Änderungen der Leistungen
Die Bilder in Werbeflyern, auf Internetseiten von Ferienhausvermittlern und auf der Homepage sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.

5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen (siehe auch 1.2). Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Kosten für den Mieter. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn fordert der Vermieter nach § 651j BGB eine angemessene Entschädigung. Der Entschädigungsanspruch beträgt:
a) bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung in Höhe von 30,00 € erhoben. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, sowie eine Haftpflicht für Ferienmietobjekte!

Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Ferienhaus für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden kann.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
6.1 Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. bei Unbewohnbarkeit durch größere Schäden oder bei höherer Gewalt, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
6.2 Wenn der Mieter trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.
6.3 Der Vermieter kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn auch dann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter Stornierungskosten (siehe Ziffer 5) verlangen.

7. Schlussbedingungen
7.1 Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bleiben die übrigen Regelungen unberührt und gültig.
7.2 Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
7.3 Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist Quedlinburg.
7.4 Die AGB gelten mit der Buchung als vom Mieter anerkannt.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

AGB

Ferienhaus »Schlossgarten«, Schlossberg 24, 06484 Quedlinburg, Frank & Maren Büchner, Tel. 034741 91992, Mobil: 0152 03822485 & 0151 46444141